16. September 2007

Zum Abschuß freigegeben

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) würde ein entführtes Passagierflugzeug über Deutschland auch abschießen lassen, wenn es die Sicherheit des Staates erfordert. Damit setzt er sich bewußt über ein Urteil des Bundesverfassungsgericht hinweg, das das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte. Dieses hätte den Verteidigungsminister dazu ermächtigen sollen, Passagierflugzeuge auch dann abzuschießen, wenn sich neben den Terroristen auch Unschuldige an Bord befänden. Dem hat Karlsruhe ganz klar eine Absage erteilt. Wie der Verteidigungsminister nun dazu kommt, öffentlich anzukündigen, im Ernstfall die Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes zu ignorieren, ist unerklärlich. Mehr noch: es setzt ein völlig falsches Signal, daß nämlich ein Teil der Bundesregierung das Bunderverfassungsgericht und damit das Grundgesetz nicht respektiert.

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