29. Juli 2007

Mörderin ist Lehrerin

Die verurteilte RAF-Mörderin Susanne Albrecht arbeitet laut Spiegel-Angaben heute als Lehrerin in Bremen. Wie ist das möglich?

Soll man einem Verbrecher erlauben, nach Verbüßen seiner Tat wieder zu arbeiten? Ja. Gilt das auch für Mörder? Ja. Aber es muß doch Einschränkungen geben. So, wie man z.B. einem verurteilten Kinderschänder nicht erlauben würde, wieder als Kinderarzt zu arbeiten. Der Lehrerberuf ist ein sehr bedeutender, wenngleich er diesen Stellenwert in unserer Gesellschaft nicht erhält. Aber ein Lehrer prägt Kinder bzw. Jugendlich wesentlich in deren Entwicklung - neben deren Eltern, heutzutage oftmals sogar noch mehr als jene.

Anders als ein Mörder, der aus Habgier getötet hat, führte bei Frau Albrecht gerade ihre Einstellung und ihr Gedankengut zu der Tat. Da ist es einfach unglaublich, daß sie, die wegen ihrer Gesinnung gemordet hat, wieder unterrichten, also entscheidenden Einfluß auf Kinder haben darf.

25. Juli 2007

Rassismus am Amtsgericht

Das Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen ebay-Käufer wegen Hehlerei (strafbar gem. § 259 StGB), weil dieser ein Navigationsgerät sehr günstig ersteigert hat (für € 681 bei einem Neupreis von € 2.137). Kurzgefaßte Begründung des Gerichts: wenn eine Ware weit unter dem normalen Verkaufspreis liegt und dann auch noch aus Polen stammt, müsse der Käufer Verdacht schöpfen - also handelte er vorsätzlich.

Was lernen wir daraus?
1.) Entweder hatte hier jemand keine Ahnung von Internetauktionen, oder wir können ebay in seiner klassischen Form abschaffen. Wenn ich z.B. eine DVD für € 25 kaufe und gleich am nächsten Tag bei ebay verkaufe, wobei ich den Artikel ab € 1 anbiete, dann muß ich damit rechnen, daß nur ein einziger potentieller Käufer bietet und den Artikel letztlich für € 1 erwirbt. Das macht ihn noch lange nicht zum Hehler.

2.) Durch die Komponente "Polen" macht sich das Gericht des Rassismus verdächtig, da es auf ein Klischee zurückgreift. Gefährlich ... und definitiv politisch nicht korrekt!

15. Juli 2007

Zusätzlicher Computer

Es gab eine Zeit, da hatten viele Firmen spezielle Computer, mit denen Mitarbeiter nur ins Internet gehen durften. Diese Rechner waren nicht mit dem Intranet, dem internen Firmennetzwerk, verbunden. So sollte geheime Firmendaten geschützt werden.

Mit dem Willen mancher Politiker, immer mehr in die Privatsphäre der Bürger einzugreifen, indem etwa die Computer vom Internet aus heimlich durchsucht werden, könnte es bald ratsam sein, sich einen weiteren Computer anzuschaffen, mit dem man nur noch ins Internet geht. Zwar wäre es dann immer noch möglich, manche "Pfade" nachzuvollziehen. Aber eine ganze Reihe von Dateien wäre vor der Neugier des Staates geschützt.

12. Juli 2007

Heimliche Kontenabfrage

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die heimliche Abfrage von Konten durch Behörden für verfassungsgemäß erklärt.

Vor einer Kontenabfrage wird der Betroffene darüber nicht informiert. Nach der Maßnahme hat er auf Nachfrage ein Recht auf Information. Doch woher soll er wissen, daß es sich "jetzt lohnt" nachzufragen? Also bleibt ihm nur, in regelmäßigen Abständen nachzufragen. Dann aber macht er sich verdächtig, weil der Eindruck entsteht, er habe etwas zu verbergen und fürchte eine Entdeckung, was wiederum einen Zugriff in Zukunft wahrscheinlicher werden läßt. Also bleibt nur, sich zurückzulehnen und zu hoffen, daß nicht allzu viele Beamte ihrer Neugierde nachgeben und mal sehen wollen, was "Herr X" oder "Frau Y" verdient.

Denn auch wenn das BVerfG einen Anlaß für eine heimliche Kontenabfrage verlangt, läßt sich ein solcher Anlaß aufgrund des weiten Ermessensspielraums leicht konstruieren.