6. November 2007

Warnschußarrest

Neu ist der Vorschlag von NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) nicht. Sie schlägt vor, den Gerichten zu ermöglichen, jugendliche Straftäter bereits bei einer Bewährungsstrafe für kurze Zeit hinter Gitter zu bringen. Das sei als Warnschuß gedacht.

Warum nicht? In der Realität sieht es zur Zeit doch folgendermaßen aus: das erste Mal kommt der Zeigefinger, das zweite Mal wird der Straftäter zu ein paar Stunden Sozialdienst verdonnert. Frühestens das dritte Mal kriegt er eine Bewährungsstrafe. Und frühestens das vierte oder fünfte Mal kommt er wirklich hinter Gitter. Dann aber gleich für 2 bis 3 Jahre für ein relativ geringes Delikt, da bei der Berechnung der Freiheitsstrafe oftmals die letzten zur Bewährung ausgesetzten Strafen einbezogen werden. Im Gefängnis lernt der Jugendliche dann Fertigkeiten für zukünftige Straftaten und gewinnt die "Freunde für`s Leben", mit denen er nach seiner Haftentlassung auf Beutezug gehen kann.

Sicherlich holt ein Warnschußarrest nicht sämtliche jungen Kriminellen von der Straße. Wenn aber der eine oder andere sich dadurch abschrecken und von der schiefen Bahn holen läßt, ist schon sehr viel gewonnen.

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