25. Juli 2007

Rassismus am Amtsgericht

Das Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen ebay-Käufer wegen Hehlerei (strafbar gem. § 259 StGB), weil dieser ein Navigationsgerät sehr günstig ersteigert hat (für € 681 bei einem Neupreis von € 2.137). Kurzgefaßte Begründung des Gerichts: wenn eine Ware weit unter dem normalen Verkaufspreis liegt und dann auch noch aus Polen stammt, müsse der Käufer Verdacht schöpfen - also handelte er vorsätzlich.

Was lernen wir daraus?
1.) Entweder hatte hier jemand keine Ahnung von Internetauktionen, oder wir können ebay in seiner klassischen Form abschaffen. Wenn ich z.B. eine DVD für € 25 kaufe und gleich am nächsten Tag bei ebay verkaufe, wobei ich den Artikel ab € 1 anbiete, dann muß ich damit rechnen, daß nur ein einziger potentieller Käufer bietet und den Artikel letztlich für € 1 erwirbt. Das macht ihn noch lange nicht zum Hehler.

2.) Durch die Komponente "Polen" macht sich das Gericht des Rassismus verdächtig, da es auf ein Klischee zurückgreift. Gefährlich ... und definitiv politisch nicht korrekt!

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