12. Juli 2007

Heimliche Kontenabfrage

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die heimliche Abfrage von Konten durch Behörden für verfassungsgemäß erklärt.

Vor einer Kontenabfrage wird der Betroffene darüber nicht informiert. Nach der Maßnahme hat er auf Nachfrage ein Recht auf Information. Doch woher soll er wissen, daß es sich "jetzt lohnt" nachzufragen? Also bleibt ihm nur, in regelmäßigen Abständen nachzufragen. Dann aber macht er sich verdächtig, weil der Eindruck entsteht, er habe etwas zu verbergen und fürchte eine Entdeckung, was wiederum einen Zugriff in Zukunft wahrscheinlicher werden läßt. Also bleibt nur, sich zurückzulehnen und zu hoffen, daß nicht allzu viele Beamte ihrer Neugierde nachgeben und mal sehen wollen, was "Herr X" oder "Frau Y" verdient.

Denn auch wenn das BVerfG einen Anlaß für eine heimliche Kontenabfrage verlangt, läßt sich ein solcher Anlaß aufgrund des weiten Ermessensspielraums leicht konstruieren.

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