23. März 2007

Lebensfremd

Gaststättenrecht ist gemäß Art. 30, 70 GG Ländersache. Dagegen fällt der Arbeitsschutz gemäß Art. 72, 74 Abs. 1 Nr. 12 GG in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Danach könnte der Bund aus Gründen des Schutzes der Angestellten in der Gastronomie ein generelles Rauchverbot gegen den Willen der Länder durchsetzen.

Lebensfremd zeigte sich nun der Ministerpräsident von Niedersachsen Christian Wulff, der eine solche Regelung des Bundes fürchtet und schnell vorschlug, die Kellner und Kneipenangestellten könnten sich ja weigern, in abgetrennten Raucherbereich zu bedienen. Genau das werden in Zeiten unsicherer Arbeitsplätze wohl kaum viele wagen.

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