7. März 2007

Sexualstraftäterdatei

In einigen Staaten der USA gibt es sie schon, die öffentliche Sexualtäterdatei. Dort kann jeder Bürger im Internet eine beliebige Adresse, etwa die eigene, eingeben, um dann zu erfahren, welche Einwohner im näheren Umkreis in der Vergangenheit zu mindestens einer Sexualstraftat verurteilt wurde. Im den amerikanischen Datenbanken werden die Namen, Adressen und jeweils begangenen Straftaten genannt; teilweise ist sogar ein Photo dabei.

Jetzt schlägt der sächsische Innenminister vor, in Deutschland eine ähnliche Datenbank einzurichten. Aber was sollte das bringen? Ziehe ich dann mit meinen Kindern in eine andere Stadt, vielleicht in ein kleines Dorf auf dem Land, wo noch kein Sexualstraftäter wohnt? Oder lasse ich mein Kind nicht mehr in bestimmte Viertel, gegebenenfalls nicht mehr alleine aus dem Haus? Man ist ja schließlich nicht vor Sexualstraftaten gefeit, nur weil die Datenbank angibt, im Umkreis von 2 km wohnt derzeit kein verurteilter Sexualstraftäter.

In den USA führen die Datenbanken mitunter zu fragwürdigen Ergebnissen. So stehen dort etwa 60-jährige Frauen, die wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurden, weil sie im Alter von 17 Jahren Geschlechtsverkehr mit einem 15-jährigen Jungen hatten.

Abgesehen von der Frage des Datenschutzes (nun könnte man moralisch - jedoch nicht unbedingt juristisch - sagen: ein verurteilter Sexualstraftäter hat sein Recht auf Datenschutz verwirkt) stellt sich die Frage, ob eine solche Datei in Zukunft Sexualstraftaten verhindern würde. Das aber darf bezweifelt werden.

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