Seit einigen Tagen wird heftig - teilweise sogar interministerial - diskutiert, ob es moralisch legitim ist, Geruchsproben von
G 8-Gegnern zu nehmen. Den Vogel schoß nun der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Andreas Christeleit, ab: die Proben könnten auch als Entlastung für Verdächtige dienen.
Das ist mal etwas ganz Neues: Da könnte man auch die "halbe" StPO streichen. Sämtliche dort verlangten Richterbeschlüsse für Durchsuchungen, Untersuchungen, Telekommunikationsüber- wachungen, etc. bräuchte man nicht mehr. Denn die Maßnahmen dienten ja alle nur dazu, die Betroffenen (also die, bei denen die massiven Eingriffe stattfinden) zu "entlasten".
Beschuldigte und Angeklagte: feuert Eure Rechtsanwälte. Polizei und Staatsanwaltschaft sind Eure neuen Verteidiger!
24. Mai 2007
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