26. Mai 2007

Steuerschlupflöcher

Immer wieder hört und liest man von sogenannten "Steuerschlupflöchern". Der Begriff ist diffamierend. Denn er suggeriert illegales Verhalten, ein Umgehen des Steuerrechts. Tatsächlich handelt es sich dabei aber um legale Möglichkeiten, etwas von einer Steuer abzusetzen.

Unter dem "Absetzen" stellen sich viele fälschlicherweise vor, das Produkt bzw. die Leistung sei für denjenigen, der es absetzt, "umsonst". Tatsächlich aber ist es so, daß nur der Bruttobetrag (die Grundlage zur Berechnung der zu zahlenden Steuer) um diesen Betrag reduziert wird.

Beispiel: ein Arbeitnehmer (Single) verdient im Monat € 2.000, im Jahr also € 24.000. Er hat keine weiteren Einnahmen wie Miete oder Kapitalerträge (Aktiengewinne o.ä.). Also sind die € 24.000 der Bruttobetrag, wonach sich seine für das Jahr zu zahlenden Steuern bemessen. Im Jahr 2006 müßte er ohne absetzbare Ausgaben (also nur mit der Werbekostenpauschale) € 3.916 an Einkommenssteuern zahlen.

Wenn derselbe Arbeitnehmer aber jeden Tag 100 km zur Arbeit fährt (einfacher Weg), dann wären das im Jahr etwa 24.000 km. Die könnte er im Jahr 2006 mit 30 Cent pro Kilometer "absetzen". Das entspricht einem Betrag von € 7.200.
"Absetzen" bedeutet in diesem Beispiel, daß von den im Jahr verdienten € 24.000 ("Bruttobetrag") die € 7.200 abgezogen werden. Der daraus folgende Betrag von € 16.800 wäre nun die Bemessungs-
grundlage für seine Einkommenssteuern. Er müßte nur € 2.110 an Steuern für das Jahr 2006 zahlen.

Man sieht: Er konnte € 7.200 "absetzen". Gespart hat er am Ende
€ 1.806. (Seine Steuer hat sich von € 3.916 auf € 2.110 reduziert.)

Nach dem Sprachjargon hat er ein "Steuerschlupfloch" genutzt.

Keine Kommentare: