27. Februar 2007

Cicero

Auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist doch meistens Verlaß. Es hat gerade entschieden, daß die Durchsuchungen der Redaktion des Magazins "Cicero" und der Wohnung eines ihrer Redakteure im September 2005 verfassungswidrig war. Begründet wurde das damalige Vorgehen mit dem Verdacht der Beihilfe zu Geheimnisverrat. Das Magazin hatte aus einer als vertrauliche Verschlußsache eingestufte Akte des BKA zitiert. Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte die Maßnahmen gebilligt.

Mit dem heutigen Urteil wird nicht nur die Pressefreiheit gestärkt, die in den vergangenen Jahren immer weiter eingeschränkt wurde. Auch bedeutet es eine weitere persönliche Niederlage für Otto Schily: Hatte er in den 70er Jahren bei seiner Verteidigung von RAF-Terroristen noch die Methoden der Strafverfolgungsbehörden als zu große Eingriffe in die Freiheitsrechte seiner Mandanten moniert, trieb er dann als Bundesinnenminister 1998- 2005 die Einschränkungen just derselben Freiheitsrechte viel weiter voran als es bis dahin sonst jemand in der Geschichte der Bundesrepublik getan hatte.

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