16. Februar 2007

Stalking

Endlich ist eine Gesetzeslücke geschlossen: ab März wird Stalking unter Strafe gestellt. Betroffen sind insbesondere all' die Fälle von Nachstellungen, die nicht unter Nötigung, Drohung, Hausfriedensbruch o.ä. fallen und bisher straffrei blieben.

Das dürfte ein Aufatmen bei Opfern geben. Die Schwierigkeit, Fälle nachzuweisen, bleibt natürlich. Aber zumindest ist die Zeit vorbei, da sich Opfer ihrem Schicksal hilfslos ergeben mußten, obwohl sie Berge von Briefen als Beweismittel hatten oder Anrufer anhand ihrer Nummern zurückverfolgt werden konnten. Und so bleibt zu hoffen, daß mehr Ruhe einkehrt in betroffenen Haushalten.

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