14. Februar 2007

Geschäftliche eMails

Seit 01. Januar müssen Geschäftsmails die gleichen umfangreichen Angaben enthalten wie Geschäftsbriefe in Papierform (vollständiger Firmenname, Angabe der Rechtsform, Sitz und Adresse der Gesellschaft, Registergericht, etc.).

Es ist verständlich, daß an eMails die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an "normale" Geschäftspost. Schließlich erkennt seit ein paar Jahren sogar der Gesetzgeber die elektronische Form (mit qualifizierter elektronischer Signatur!) als Schriftform im Sinne des
§ 126 BGB an.

Jedoch wird der Primärzweck, die "richtigen" Geschäftsmails von Spam zu unterscheiden, mißlingen. Denn die Versender von Spammails werden sich demnächst darauf einstellen und diese Angaben ebenfalls ans Ende ihrer Mails setzen (wobei es sich dann natürlich um fiktive Daten handeln wird).

Was bleibt, ist eine weitere Möglichkeit für Abmahnvereine, durch tausendfach versendete Briefe noch reicher zu werden. :-(
(Es ist zu hoffen, daß baldmöglichst die geplante gesetzliche Regelung kommt, nach der diese Möglichkeiten eingedämmt werden.)


Hinweis (damit ich selbst nicht demnächst eine Unterlassungserklärung eines solchen in meinem Briefkasten finde):
Dies ist kein juristischer Rat! Um sich vollständig über die neue Gesetzeslage zu informieren, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt.

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