8. Februar 2007

Staatliches Hacken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heimlich Online-Durchsuchungen durch die Polizei für unzulässig erklärt.
Die Innenminister Schäuble und Beckstein wollen weitergehende Rechte der Strafverfolgungsbehörden beim heimlichen Ausspionieren von PCs und fordern ein dahingehendes Gesetz.

Aber warum?
- Zunächst sollte der rechtliche Grundsatz gelten: offenes Vorgehen bei den Ermittlungen, dann kann der Betroffene sich auch im Rahmen der rechtlichen Mittel dagegen wehren (Beispiel: Hausdurchsuchung).
- Wieso sollte beim staatlichen Hacken in Privat- oder Firmenrechner nicht dieselbe Systematik angewandt werden wie beim Abhören von Telefonleitungen (1. nur beim dringenden Verdacht schwerer Straftaten UND 2. nur mit richterlichem Beschluß)?
- Um einen richterlichen Beschluß zu bekommen, sollten Ermittlungsbehörden über den dringenden Verdacht schwerer Straftaten hinaus erklären können, warum eine Durchsuchung und Beschlagnahme der physischen Festplatten im konkreten Fall nicht ausreicht.

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