12. Februar 2007

Heimliche Vaterschaftstests

Morgen entscheidet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) darüber, ob heimliche Vaterschaftstests als Beweismittel zugelassen sind. Es ist davon auszugehen, daß das BVerfG dies aufgrund des im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrechts des Kindes ablehnen wird.

Zurück bliebe allerdings eine nicht zufriedenstellende Situation. Denn der Vater hat praktisch keine Chance, aus seiner Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen an ein Kind herauszukommen, das nicht sein eigenes ist, solange die Mutter des Kindes nicht zustimmt. Nur bei einem begründeten Verdacht wird gerichtlich ein Vaterschaftstest angeordnet. Ein solcher Verdacht wurde aber selbst bei einer Zeugungsfähigkeit von maximal 10% schon abgelehnt. Bei einer absoluten Zeugungsunfähigkeit aber würde schon kein Verdacht, sondern bereits Gewißheit herrschen.

Die Entscheidung wird für das BVerfG nicht einfach. Doch es bleibt zu hoffen, daß es wenigstens die jetzige Gesetzeslage anprangert.

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