4. Februar 2007

Gnade vor Recht?

Viel diskutiert wird gerade die Frage, ob Bundespräsident Horst Köhler die "Ex-Terroristen" Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt nach ca. 25 Jahren Haft begnadigen soll.

Wieso eigentlich "Ex-Terroristen"? Sie haben sich dem Terror bis heute doch nicht losgesagt!

Nicht ganz klar ist mir, wieso überhaupt in Erwägung gezogen wird, mehrfache Mörder zu begnadigen, wenn sie sich bis heute weder reuig gezeigt noch bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt haben?!

Zu bedenken ist auch, daß anders als bei Verurteilten, die auf Bewährung aus der Haft entlassen werden, dies bei einer Gnadenentscheidung ohne Bewährung geschieht.
Mit anderen Worten: der Begnadete steht nicht einmal unter der Auflage, sich straffrei zu halten. Dagegen läuft jeder mehrfache Dieb, der auf Bewährung frei kommt, Gefahr, schon bei einem kleinsten Vergehen wieder ins Gefängnis zu wandern und die alte Strafe weiter verbüßen zu müssen.

Auch wenn viele in der heutigen Gesellschaft den "Deutschen Herbst" inzwischen vergessen haben: die Familien der Opfer zumindest haben es nicht. Sie verdienen den Respekt, daß eine vorzeitige Haftentlassung der Täter überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn diese ihre Taten bereuen und sich für ihre Kapitalverbrechen entschuldigen.

Bei einem Interview des Journalisten Günter Gaus aus dem Jahr 2001 wird der Terrorist Christian Klar zum Thema Schuldbewußtsein und Reue zitiert, sie seien "im politischen Raum keine Begriffe", und "Ich überlasse der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere ihre Gefühle, aber ich mache es mir nicht zu eigen" (Artikel dazu in Spiegel-Online). Wie könnte man einen solchen Menschen begnadigen?

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