14. Februar 2007

Vaterschaftstests II

Wie erwartet hat gestern das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß heimliche Vaterschaftstest gegen das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht des Kindes verstoße und damit kein taugliches Beweismittel sei. Gleichzeitig hat es den Gesetzgeber beauftragt, bis März 2008 eine Regelung zu beschließen, die es den Vätern vereinfacht, ihre bestehende oder nicht bestehende Vaterschaft feststellen zu lassen.

Das BVerfG hat eine zufriedenstellende Lösung gefunden bei der Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts des Kindes und des berechtigten Interesses des Vaters.

Endlich ist Schluß mit absurden Konstellationen wie der, daß die Mutter den biologischen Vater des Kindes nicht nur kennt, sondern inzwischen sogar mit diesem zusammenlebt, während der Ex-Ehemann für das Kind Unterhalt zahlen muß und seiner Verpflichtung nicht entrinnen kann, weil sie ihre Einwilligung zu einem Vaterschaftstest verweigert!


Es fragt sich nur, warum Justizministerin Zypries bereits ankündigt hat, heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen, noch bevor sie die Bereitschaft gezeigt hat, den Vätern zu ihrem Recht zu verhelfen.

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