12. Februar 2007

RAF-Terroristin Mohnhaupt wird entlassen

Soeben hat das OLG Stuttgart entschieden: die RAF- Terroristin Brigitte Mohnhaupt wird im März auf Bewährung aus der Haft entlassen. Es bestehe "in Übereinstimmung mit dem Vertreter der Generalbundesanwältin und mit der Beurteilung des psychiatrischen Sachverständigen keine Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten".

Begründet wird die Entscheidung auch damit, keines der Mitglieder der sich 1998 selbst aufgelösten RAF sei nach der Freilassung wieder straffällig geworden. Und was ist mit Mohnhaupt selbst!? Sie wurde bereits 1972 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Urkundenfälschung und illegalen Waffenbesitzes zu 4 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt.

Nach ihrer Entlassung aus Stuttgart-Stammheim wurde sie die Anführerin der RAF, organisierte die "Illegalen", warb neue Mitglieder an und war selbst an Entführung, Mord und Mordversuch beteiligt. Wenn das kein Straffälligwerden nach der Freilassung ist - was dann?

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