Aha, ist das der Aufruf:
Noch besser aber sieht es für aktive Wohltäter aus:
wer monatlich mindestens 20 Stunden für einen guten Zweck arbeitet, erhält einen Steuernachlaß von sage und schreibe € 300 - jährlich, wohlgemerkt. Na, wenn sich das nicht lohnt!
Hinweis: Dies ist kein juristischer Rat! Um sich vollständig über die neue Gesetzeslage zu informieren, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt.
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