22. Februar 2007

Steuergeschenk für Wohltäter

Seit 01.01.2007 können Privatpersonen Spenden an gemeinnützige Einrichtungen bis zu 20% des eigenen Einkommens absetzen.
Aha, ist das der Aufruf: "Spenden Sie, aber bitte nicht zu viel !" ??

Noch besser aber sieht es für aktive Wohltäter aus:
wer monatlich mindestens 20 Stunden für einen guten Zweck arbeitet, erhält einen Steuernachlaß von sage und schreibe € 300 - jährlich, wohlgemerkt. Na, wenn sich das nicht lohnt!


Hinweis: Dies ist kein juristischer Rat! Um sich vollständig über die neue Gesetzeslage zu informieren, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt.

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